Meinung / Studium
Abschaffung der Anwesenheitspflicht an Hochschulen
Am 11. September 2014 wurde in NRW das neue Hochschulgesetz verabschiedet. Neben einigen anderen Neuerungen, die den meisten Studenten wohl egal sind, wurde aber auch die Anwesenheitspflicht in Vorlesungen und den meisten Seminaren abgeschafft. Oft gibt es in Seminaren eine Anwesenheitspflicht, man darf nur wenige Male, meistens bei zwei Terminen fehlen. Fehlt man öfter, darf man nicht an der Abschlussklausur oder der Hausarbeit teilnehmen und bekommt keine Leistungspunkte. Dabei spielt es keine Rolle, ob man entschuldigt fehlt, oder aus welchen Gründen auch immer.