Kultur und Medien / Musik

Warum wir in Deutschland keine Musik hören dürfen

„Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar“. Diese Meldung hat wohl jeden schon einmal in den Wahnsinn getrieben und die Frage aufgeworfen, ob man nicht im falschen Land lebt. Der Hintergrund einer solchen Meldung, die man oft auf Videoportalen, wie zum Beispiel YouTube findet, stellt eine mysteriöse Organisation namens „GEMA“ dar, von der scheinbar nur wenige wissen, was diese Organisation eigentlich macht. Entgegen vieler Ansichten ist die „GEMA“ nämlich keine Gruppe gelangweilter Beamter, die verhindern, dass man in Deutschland neue Songs hören kann, sondern das Ganze hat durchaus einen Sinn.
| Robin Thier |

Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten

Person vor einem Zaun - Restricted AreaKellii McClintock | Unsplash

„Dieses Video ist in deinem Land nicht verfügbar“. Diese Meldung hat wohl jeden schon einmal in den Wahnsinn getrieben und die Frage aufgeworfen, ob man nicht im falschen Land lebt. Der Hintergrund einer solchen Meldung, die man oft auf Videoportalen, wie zum Beispiel YouTube findet, stellt eine mysteriöse Organisation namens „GEMA“ dar, von der scheinbar nur wenige wissen, was diese Organisation eigentlich macht. Entgegen vieler Ansichten ist die „GEMA“ nämlich keine Gruppe gelangweilter Beamter, die verhindern, dass man in Deutschland neue Songs hören kann, sondern das Ganze hat durchaus einen Sinn.

Aber lasst uns einen Schritt zurückmachen und einmal von außen auf das Thema blicken. Angenommen, ein Musiker ist einige Zeit herumgetourt und hat bisher von den Einkünften aus seinen Auftritten gelebt und hat nebenbei eine CD aufgenommen. Dieses Album möchte er nun verkaufen und weiterhin von der Musik leben. Das große Problem sind jetzt jedoch die Konsumenten seiner Musik. Diese haben, wie wir es sicher auch am eigenen Leib bereits erfahren haben, keine große Lust, Geld auszugeben und hören sich daher die Musik unseres Künstlers im Internet an. Damit kommen sie in den Genuss der Musik, aber der Künstler verdient nichts an seiner Musik, hat kein Einkommen und wird stattdessen Schuster, um sich seine Brötchen zu verdienen. Das ist nicht nur für den Musiker eine ungünstige Situation, sondern dürfte auch den Fans missfallen, die jetzt keine neue Musik mehr erwarten können. An dieser Stelle kommt die GEMA ins Spiel.

Die Abkürzung „GEMA“ steht für „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“. Es handelt sich dabei um eine sogenannte Verwertungsgesellschaft, welche die Rechte ihrer Mitglieder wahrnimmt. Einen Vorläufer der Gesellschaft gab es übrigens bereits 1903 – neu ist die Idee also nicht. In dem Fall unseres Musikers sorgt die GEMA dafür, dass seine Urheberrechte gewahrt bleiben und man seine Musik nur gegen eine entsprechende Vergütung hören oder benutzen darf. Die GEMA vertritt allein in Deutschland über 65.000 Mitglieder und weltweit über zwei Millionen. Damit fallen auch die Rechte internationaler Musiker unter die Zuständigkeit der GEMA. Im Normalfall bekommen wir als Endnutzer nicht viel von diesem Vorgang mit. Das liegt daran, dass beim Kauf einer CD oder .mp3 bereits ein kleiner Betrag an die GEMA enthalten ist.

Interessanter wird es bei Organisationen oder Firmen, welche durch das Urheberrecht geschützte Musik verbreiten. Das Radio beispielsweise zahlt ebenfalls Beträge an die GEMA, welche dann an die Musiker in Form von Tantiemen ausgeschüttet werden. Genauso handhaben es auch die Fernsehsender oder Betreiber von Konzerthallen. Aber was ist mit Betreibern im Internet? Am Beispiel des deutschen Anbieters „MyVideo“ spielt das keine Rolle, denn die Seite gehört zur „ProsiebenSat1-Gruppe“ und wird daher in Deutschland verwaltet. Es werden also Geldbeträge dafür gezahlt, dass dort Musikvideos gezeigt werden dürfen. Auf diese Art wurden 2007 auch Verträge mit dem amerikanischen Anbieter YouTube geschlossen, welche die Verwendung von geschützter Musik regelten. Im Jahr 2009 liefen diese Verträge allerdings aus und es konnte noch kein neuer Vertrag geschlossen werden. YouTube wird also betrieben, ohne, dass die Musik der Künstler, wenn die Musikvideos in Deutschland angesehen werden, entlohnt würde. Das stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar. 2010 schloss sich die GEMA dann zusammen mit sieben anderen Gesellschaften zu einer internationalen Allianz zusammen und forderten, dass die geschützten Werke, wenn man schon nicht zahlen wolle, gelöscht werden müssten.

In den Folgejahren kam es zu einigen Prozessen zwischen YouTube und den Verwertungsgesellschaften, welche noch immer eine urheberrechtliche Einigung fordern und YouTube wurde 2012 dazu verurteilt, Maßnahmen zu ergreifen, geschützte Werke nicht mehr zugänglich zu machen. Aus diesem Grund gibt es die Sperrtafeln in Deutschland und aus demselben Grund werden YouTube-Videos, wie –Filme auch auf die Verwendung geschützter Musik hin untersucht. Die ursprünglichen Sperrtafeln mit der Aufschrift „Dieses Video ist in Deutschland nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid“, stellten die Lage falsch dar, denn sie erweckten den Eindruck, die GEMA sei für die Sperrung direkt verantwortlich, mussten 2014 nach einem Gerichtsurteil wieder entfernt werden. Dennoch hat YouTube sein Ziel insofern erreicht, als das die GEMA heutzutage einen mehr als schlechten Ruf hat und sie immer als Sündenbock herhalten muss, wenn man sich im Internet wieder keine Musik anhören kann.

Einen ähnlichen Fall bot der Streaming-Anbieter „Spotify“, der ebenfalls ohne GEMA-Verträge startete und in Deutschland recht schnell wieder geschlossen wurde. Inzwischen ist der Dienst allerdings wieder online und zahlt ebenfalls Abgaben an die Verwertungsgesellschaft.

Die Sache mit dem Urheberrecht und den Lizenzen ist auch gerade für Kreative oder Blogger ein Übel, da sie darauf angewiesen sind, Bilder oder Musik, die ihnen nicht gehören, zu verbreiten und für ihr Hobby ungern Geld zahlen möchten. Aus diesem Grund wurden die sogenannten CC-Lizenzen gegründet. Unter diese „Creative-Commons“-Lizenzen können Künstler ihre Inhalte stellen und eine Vervielfältigung regeln. So kann zum Beispiel vorgeschrieben sein, dass man die Musik kostenlos, nicht-kommerziell und unter Namensnennung des Künstlers verbreiten darf. Eine andere Lizenz fügt dem noch die Einschränkung hinzu, dass die Inhalte nicht verändert werden dürfen. Im Folgenden habe ich für euch einige Anbieter von kostenloser und legaler Musik gesammelt, die oft auch unter CC-Lizenzen stehen, also auch verbreitet werden dürfen.

Jamendo: Songs, Instrumentalstücke und vieles, vieles mehr. Hier werdes ihr bestimmt fündig.

Machinimasound: Wenn es eher um Soundtracks und melodische Stücke geht.

Birp: Neue Indie-Musik entdecken kann man dort legal und kostenlos.

Nicorola: Ab und zu gibt es auch auf diesem Musikblog kostenlose Mixtapes und Musikdownloads.

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Gründer von seitenwaelzer, lebt in Münster und beschäftigt sich in seiner freien Zeit mit Bildbearbeitung, Webseitengestaltung, Filmdrehs oder dem Schreiben von Artikeln. Kurz: Pixelschubser.

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