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Seitenwechsel: Wie werde ich Dozent*in an der Uni? Und muss ich dafür promovieren?

Ich war 26 Jahre alt, als ich die Seiten gewechselt habe. Ein Jahr zuvor hatte ich selbst noch Seminare und Vorlesungen besucht.
| Gastbeitrag |

Geschätzte Lesezeit: 5 Minuten

Siora Photography | Unsplash

Wie ich unverhofft an der Uni geblieben bin

Ich war 26 Jahre alt, als ich die Seiten gewechselt habe. Ein Jahr zuvor hatte ich selbst noch Seminare und Vorlesungen besucht. Jetzt war ich plötzlich in der Rolle der Dozentin. Und recht schnell wurde mir nahegelegt, doch über eine Promotion nachzudenken.

Dabei ist es nie mein Ziel gewesen, nach meinem Magisterstudium an der Uni zu bleiben. Kurz nach meinem Abschluss fragte mich der Professor, bei dem ich eine Hiwi-Stelle hatte, ob ich nicht bei ihm am Institut als wissenschaftliche Mitarbeiterin anfangen will. Da wusste ich erst mal gar nicht, was ich sagen sollte.

Wahrscheinlich kannst du dir denken, wie meine Antwort schlussendlich ausfiel – denn sonst würdest du diesen Artikel nicht lesen. Ich habe die Seiten gewechselt. Inzwischen bin ich promoviert und habe rund acht Jahre in unterschiedlichen Positionen an der Uni gearbeitet.

Meine eigene Promotion war eine der herausforderndsten Zeiten in meinem Leben. Die Zeit als Doktorandin hat mich so sehr geprägt, dass ich mich als Promotionscoach selbständig gemacht habe. Mit meinem Podcast „Glücklich promovieren“ versuche ich zudem, anderen das Promotionsleben zu erleichtern.

Seitenwechsel geplant?

Und wie sieht es bei dir aus?

Wenn du die Hochschule nur aus Studierendensicht kennst, ist es manchmal ganz schön schwer, da durchzublicken. Lass mich etwas Licht ins Dunkel bringen.

Als wissenschaftliche Mitarbeiter*in am Lehrstuhl

Die meisten Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter*innen am Lehrstuhl sind Qualifikationsstellen. Das bedeutet, dass von dir erwartet wird, dich neben deiner Tätigkeit am Institut zu qualifizieren.

Mit Qualifikation ist die Promotion gemeint. Laut Wissenschaftszeitvertragsgesetz hast du bis zu sechs Jahre Zeit, deinen Doktortitel zu machen. Hast du die Dissertation bis dahin nicht beendet, kannst du nicht weiter im Rahmen einer Qualifikationsstelle angestellt sein.

Eine Ausnahme sind Projektstellen, die über Drittmittel finanziert werden. Dort gilt die Sechsjahres-Regel nicht und du brauchst meist auch keine Seminare zu geben.

Als wissenschaftliche Mitarbeiter*in hingegen hast du normalerweise eine Lehrverpflichtung. Der Umfang der Stunden, die du lehren musst, kann sehr unterschiedlich ausfallen. Dieses sogenannte Lehrdeputat ist zum Beispiel abhängig davon:

Die Spanne reicht dabei von zwei Semesterwochenstunden bis hin zu zehn.

Wenn dich die Lehre besonders reizt, dann wirst du dich als wissenschaftliche Mitarbeiter*in also austoben können. Ein Problem dabei ist, dass du nicht nur lehrst, sondern auch noch andere Tätigkeiten hast. Du hilft z.B. bei Anträgen für wissenschaftliche Projekte, bietest Sprechstunden für Studierende an, betreust internationale Kooperationen, nimmst an Sitzungen teil und und und.

Und daneben sollst du dich ja auch noch – du erinnerst dich – qualifizieren, also an deiner Promotion arbeiten. Diese Doppelbelastung von Unijob und eigener wissenschaftlichen Arbeit kann sehr herausfordernd und anstrengend sein.

Finanzierungsarten

Wenn du jetzt gedacht hast, dass man als Promovend*in automatisch auch eine Stelle an der Hochschule hat, dann hast du dich allerdings geirrt. Es gibt nicht für jeden Doktoranden und jede Doktorandin eine Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiter*in.

Hast du keine Stelle an der Hochschule und willst dennoch promovieren, musst du deine Doktorarbeit anders finanzieren. Das geht zum Beispiel über ein Stipendium (für das du dich erfolgreich bewerben musst) oder eine Stelle außerhalb der Hochschule.

In der Realität haben viele Promovierende eine Mischfinanzierung. Die Promotion dauert ja mehrere Jahre und oft ändert sich die Art, wie du dich finanzieren wirst währenddessen. Vielleicht hattest du zunächst eine Stelle und finanzierst dich dann über ein Stipendium oder andersherum. Die verschiedenen Möglichkeiten zur Finanzierung deiner Doktorarbeit haben alle ihre Vorteile und Nachteile.

Der Lehrauftrag

Vielleicht hast du bis hierher gelesen und dir gedacht: „Das ist ja alles schön und gut, aber ich möchte nicht promovieren, sondern eigentlich nur ab und zu ein Seminar an der Hochschule geben“.

Dann habe ich gute Nachrichten für dich: Auch das ist möglich! Und zwar über einen sogenannten Lehrauftrag.

Für einen Lehrauftrag musst du nicht promoviert sein (die Dozentinnen und Dozenten, die an der Uni lehren, sind das ja oft auch noch nicht). Aber du brauchst ein abgeschlossenes Hochschulstudium und natürlich Expertise in dem Bereich, in dem du lehren möchtest.

Wenn du über einen Lehrauftrag lehrst, bist du nicht an der Hochschule beschäftigt. Entweder stellst du deine Dienste umsonst zur Verfügung oder die Hochschule bezahlt dich für die Kurse, die du gibst. Und zwar auf Stundenbasis. Deshalb verdienst du viel weniger als jemand, der oder die an der Hochschule angestellt ist. Dafür fallen aber auch alle anderen Aufgaben weg.

Da nur die Stunden vergütet werden, die du lehrst, wirst du unter Umständen auf einen Stundenlohn kommen, der recht nahe am Mindestlohn liegt. Denn zu der Zeit, die du für die eigentliche Lehrveranstaltung brauchst, kommt noch die Vor- und Nachbereitung des Seminars sowie gegebenenfalls die Korrektur von Klausuren oder Hausarbeiten hinzu.

Und wieso würde das jemand umsonst machen, fragst du dich jetzt vielleicht?

Wenn du eine Unikarriere anstrebst, aber deine Promotion über ein Stipendium finanzierst, ist ein Lehrauftrag eine Möglichkeit, Lehrerfahrung zu sammeln. Die wiederum ist wichtig, wenn du dich in Zukunft auf eine Stelle an der Uni bzw. eine Professur bewirbst.

Da der Verdienst ohnehin nicht besonders hoch ist, kann es also durchaus eine strategisch sinnvolle Entscheidung sein, auf die Vergütung zu verzichten und trotzdem einen Kurs zu geben.

Ausnahmen bestätigen die Regel / Sonderregelungen

Du solltest nun einen guten Überblick darüber bekommen haben, was der Unterschied zwischen einer Promotion, einer Stelle an der Uni und einem Lehrauftrag ist. Die Infos, die ich für dich zusammengestellt habe, haben dir hoffentlich dabei geholfen, das Chaos in deinem Kopf etwas zu sortieren.

Vergiss aber nicht, dass Bildung Ländersache ist. Je nach Bundesland und Hochschule, kann die Situation sich etwas anders gestalten. Außerdem gibt es zahlreiche Ausnahmeregelungen. So kannst du zum Beispiel auch als wissenschaftliche Mitarbeiterin eine Reduzierung oder sogar zeitweise Befreiung von der Lehre beantragen. Das geht etwa, wenn du viele Verwaltungstätigkeiten hast oder aber auch wegen der Konzipierung neuer Lehrprojekte.

Auch in Bezug auf die Regelung, dass du ohne Promotion nur sechs Jahre an der Uni arbeiten kannst, gibt es Ausnahmen und zwar nicht nur bei Projektstellen. Auch bei einer Behinderung oder wegen der Betreuung eigener Kinder kann die Frist sich verlängern.

Wenn du es genau wissen willst, dann wirf am besten einmal einen Blick ins Wissenschaftszeitvertragsgesetz.

Und noch ein Hinweis: Bisher haben Fachhochschulen erst vereinzelt das Recht, Doktortitel zu vergeben. Du kannst aber natürlich an einer Fachhochschule lehren und gleichzeitig an einer Universität promovieren.

Wenn es also ernst für dich wird mit dem Seitenwechsel, informiere dich noch einmal ganz genau über die Konditionen und die Situation an der Hochschule, an der du arbeiten bzw. promovieren möchtest. Und dann: Viel Erfolg beim Seitenwechsel!

Zur Website von Dr. Marlies Klamt: https://promotionsheldin.de

Hier geht es direkt zum Podcast „Glücklich promovieren“

Dieser Artikel stellt nur die Meinung der AutorInnen dar und spiegelt nicht unbedingt die Ansichten der Redaktion von seitenwaelzer wider.

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