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Fehleinschätzungen und Irrtümer – Die Notwendigkeit der FSK?

Wenn Erwachsene Kindern und Jugendlichen vorschreiben, was sie sehen dürfen und was nicht? Wie sinnvoll ist die FSK und, macht […]
| Robin Thier |

Geschätzte Lesezeit: 6 Minuten

Lionello DelPiccolo | Unsplash

Wenn Erwachsene Kindern und Jugendlichen vorschreiben, was sie sehen dürfen und was nicht? Wie sinnvoll ist die FSK und, macht sie nicht auch manchmal Fehler? Ist die FSK heutzutage noch zeitgemäß, oder kann man sie abschaffen, da sich kaum noch jemand an sie hält?

Die Freiwillige Selbstkontrolle (FSK) wurde kurz nach Ende des zweiten Weltkrieges eingerichtet und hatte anfangs das Ziel, Filme mit nationalsozialistischem Inhalt zu unterbinden. Heute hat sie die Aufgabe, Filme zu überprüfen und nach ihrer Jugendtauglichkeit zu bewerten.

Das “freiwillig” bezieht sich darauf, dass die FSK keine amtliche Behörde ist, sondern sich nur aus freiwilligen Mitarbeitern  und Mitgliedern zusammen setzt. Dennoch sind diese Freigaben in Deutschland rechtskräftig. Die Fernsehsender müssen sich an die folgenden Regeln halten: FSK „ab 0“, oder FSK „ab 6“ dürfen jederzeit gesendet werden, FSK „ab 12“ erst ab 20:00 Uhr, FSK „ab 16“ erst ab 22:00 Uhr und FSK „ab 18“ erst ab 23:00 Uhr. Diese Regelung gilt in anderen Ländern, zum Beispiel Österreich, nicht. Dort werden „Alters-Empfehlungen“ gegeben. Diese werden jedoch von der Industrie kaum auf den DVD’s angegeben.

Auch über die Abstände der Einstufungen kann man streiten. In Deutschland gibt es die folgenden Stufen: „ab 6“, „ab 12“, „ab 16“, „ab 18“ und „Indiziert“, also überhaupt nicht zum Verkauf freigegeben, zum Beispiel galt das lange Zeit für Filme wie “Mad Max” oder “Blade”, die inzwischen aber zurückgestuft wurden.
Dagegen gibt es unter Anderem in England viel feinere Abstufungen, etwa die folgenden: „Für alle Altersstufen geeignet“, „für Vorschulkinder geeignet“, „nicht für die ganz jungen Kinder geeignet“, „ab 12, aber nur in Begleitung eines Erwachsenen“, „ab 12“, „ab 15“, „ab 18“,  und „darf nur in speziellem Umfeld ausgegeben werden“.
Auch das komplette Gegenteil tritt auf, in Italien hat man nur: „Für alle zugelassen“, „ab 14“ und „ab 18“. Hier stellt sich nun die Frage, was am sinnvollsten ist.

Häufig wird damit argumentiert, dass viele Kinder unter 12 Jahren nicht in der Lage sind, Film und Realität auseinander zu halten, und dass sich im Alter von 0 bis 16 Jahren die meisten Veränderungen sowohl körperlich als auch im Bewusstsein der Kinder abspielen.
Doch niemand macht sich bewusst, dass es Filme in der Kategorie „ab 12“ gibt, die fast die Freigaben „ab 6“, oder „ab 16“ erhalten hätten. Auch die Regelung, die in einigen Kinos gilt, dass Kinder in Begleitung ihrer Eltern bereits ab 6 Jahren in einen Film mit FSK „ab 12“ dürfen, ist manchmal grenzwertig. Ich möchte da nur auf die „Fluch der Karibik“-Filme hinweisen, welche für Kinder ab 12 Jahren durchaus lustig sind. Bedenklich fand ich aber, dass  aber in der Kinovorstellung von „Fluch der Karibik 3“ einige 6-jährige anwesend waren, die völlig verschreckt waren und bereits nach weniger als der Hälfte des Filmes aus dem Weinen nicht mehr heraus kamen. Das ist nicht nur für die Kinder selbst, sondern auch für die übrigen Kinobesucher eine Qual. Da fragt man sich doch, ob es nicht sinnvoll wäre, zwei weitere Einstufungen vorzunehmen: „ab 14“ und „ab 8“. Mir fallen sofort einige Filme ein, die in die beiden Kategorien passen würden. „Ab 8“: “Harry Potter und die Kammer des Schreckens” und “Narnia”. Zwei Filme, die wegen ihrer düsteren Stimmung und teils blutigen Szenen heftig in Kritik gerieten. Man erinnere sich nur an die Basilisken-Szene aus Harry Potter 2, in der nicht nur der Basilisk Angst auslösen kann, ihm werden auch noch die Augen ausgepickt. Viele Sechsjährige sind in der Entwicklung noch nicht so weit, Computereffekte etc. zu verstehen und sehen zum Beispiel den Basilisken mit anderen Augen als ein 8- bis 12-jähriges Kind. Einige Beispiele für Filme, bei denen die „ab 12“-Freigabe eher unangemessen ist, und bei denen es eine „ab 14“-, oder gar „ab 16“-Freigabe sein sollte, sind “Krieg der Welten”, der wegen einiger Szenen ab 14 freigegeben werden sollte, und “Die neun Pforten”, der sogar in der Kategorie „ab 16“ besser aufgehoben wäre, sowie “Die Mumie”, bei dem aufgrund einiger recht ekliger Szenen eine Freigabe „ab 14“ sehr viel besser wäre. Der zweite Teil ist sogar „ab 16“.

Doch es ist fraglich, ob sich das System ändern wird, schließlich laufen die genannten Filme bereits seit Jahren. Aber nachträgliche Änderungen sind, auch Jahre später, noch möglich. Jedenfalls wenn es darum geht, herunter zu stufen. So erging es dem Martial-Arts-Film  “City Hunter”, der 1993 gekürzt ab 18 freigegeben wurde, den man aber neu prüfte und der nun ungekürzt mit dem FSK „ab 12“-Siegel im Laden steht.
Woran liegt das? Ist die heutige Jugend abgestumpft, oder gab es nur einen Wechsel der Ansichten von den Filmprüfern? Wo es 1951 noch einen Skandal um den Film “Die Sünderin” gab, welcher unzählige Demonstrationen, vor allem von Seiten der Kirche, wegen einer nur Sekunden langen Nacktszene der Hauptdarstellerin auslöste, gibt man heute schon Filmen wie “Love and other drugs” mit unzähligen Nacktszenen der US-Schauspielerin Anne Hathaway ab 12 frei. Die Zeiten ändern sich. Dennoch ist es immer noch so, dass in dem FSK-Ausschuss viele Leute über 50 Jahren sitzen. Dieser Ausschuss entscheidet über die Inhalte, die sich die Jugend ansehen darf. Wenn man jedoch die andere Seite der Medaille betrachtet und hört, was die Kinder und Jugendlichen dazu sagen, kommt so manche Fehleinschätzungen heraus. Dazu einige Beispiele nach einer Befragung einiger Eltern und Kindern/Jugendlichen:

Der Film “Der Untergang” ist mit FSK „ab 12“ viel zu niedrig bewertet und wird oft deswegen kritisiert. Ebenso die Filme: “Star Wars Episode 3” (ab 12), die End-Szene mit dem brennenden und verstümmelten Anakin Skywalker, der in den vorherigen Filmen der Sympathieträger war, gibt schon zu denken. Ebenso auch der oben schon erwähnte Film “Harry Potter und die Kammer des Schreckens” (ab 6). Weiterhin sollte man sich überlegen ob die Regelung, dass Kinder ab 6 Jahren in Begleitung der Eltern ausgewählte Filme „ab 12“ sehen dürfen, richtig ist. Die folgenden Filme sind für zwölfjährige Kinder durchaus angemessen, für die Sechsjährigen aber eher nicht: “Krieg der Welten” (ab 12) könnte sogar ab 16 freigegeben werden, ebenso “Fluch der Karibik 2/3”: Im zweiten Teil wird im Intro einem Mann ein Auge ausgehackt – ich denke, das ist kein Stoff für Sechsjährige, deren normale Filmauswahl sich von “Toy Story” (ab 0), über “Findet Nemo” (ab 0) bis zu “den Unglaublichen” (ab 6) erstreckt. Genauso überdenken sollte man die Freigabe der Neuverfilmung von “King Kong” (ab 12) aus dem Jahre 2005. Dort werden Menschen von Dinosauriern totgetrampelt und von riesigen Käfern, Asseln und Würmern gefressen. Zu Letzt noch der Anime “Die letzten Glühwürmchen”. Dieser ist „ab 6“ frei gegeben, es geht aber um das Verhungern zweier Kinder nach dem zweiten Weltkrieg. Durch die drastische Darstellung von Gewalt und Leid wird der Film unabhängig von der FSK erst ab 16 empfohlen.

Als zu hoch bewertet sind, laut den Befragten, die folgenden Filme: “Unbreakable” (ab 16), der auch eine FSK-Einstufung „ab 12“ verdient hätte, ebenso wie der Sci-Fi Film “Cypher” (ab 16). Eine komplette Neuprüfung ist bei dem Film “Mad Max” angesagt, der sich vor wenigen Jahren noch auf dem Index befand, nun aber bald auch ungeschnitten ab 16 freigegeben werden soll. Dasselbe gilt für “Blade”. Der Film “Wanted” soll ebenfalls auch für Jugendliche ab 16 geeignet sein.

Natürlich ist das Sehen von Filmen immer individuell geprägt, einige Zwölfjährige sind eben weiter als andere und kommen besser mit dem Auseinanderhalten von Realität und Film zurecht als andere. Diese individuellen Unterschiede sind auch bei der internationalen Vergabe von Freigaben zu beobachten. Dazu als erstes eine Anmerkung: In Frankreich werden 70% aller Filme ab 0 freigegen, darunter sogar einige, die in Deutschland erst ab 18 sind.
Also, hier ein paar Beispiele für eine nicht ganz einheitliche Vergabe von Freigaben:

“No country for old men”: (Wertung der Redaktion: ab 16)
Deutschland: ab 16
Frankreich: ab 12
Spanien und Kannada: ab 18.

“Daybreakers”: (Wertung der Redaktion: ab 16 oder 18)
Deutschland: ab 16
Frankreich: ab 12
Philippinen: ab 13
Südkorea: ab 18

“The big Leboswki”: (Wertung der Redaktion ab 12)
Deutschland: ab 12
Spanien ab: 18

“Burn after Reading”: (Wertung der Redaktion ab 16)
USA: ab 16
Deutschland: ab 12
Singapur und Korea: ab 18

Die FSK dient dem Schutz der Jugend, aber hat das überhaupt noch Gültigkeit, in Zeiten des Internets? In Zeiten, wo sich die Fernsehprogramme nicht an die Freigaben halten und Filme „ab 16“ bereits um 20:00 Uhr ausstrahlen, beziehungsweise Filme „ab 18“ um 22:00 Uhr? In Zeiten, wo Merchandising an die falsche Zielgruppe geht: Was soll ein 6-jähriger mit Batman-Lego zum Film “The dark Knight” (ab 16) anfangen? Und in Zeiten, in denen es auch vielen Eltern egal ist, was die Kinder sich ansehen?

Diese Frage möchte ich an euch Leser weitergeben:

Hat die FSK noch Bedeutung für die Filme und DVD’s, die ihr euch anseht? Findet ihr einen Film besonders falsch bewertet? Lasst uns einen Kommentar da!

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Bildquelle: http://www.toonpool.com/cartoons/FSK_3443

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Robin Thier

Gründer von seitenwaelzer, lebt in Münster und beschäftigt sich in seiner freien Zeit mit Bildbearbeitung, Webseitengestaltung, Filmdrehs oder dem Schreiben von Artikeln. Kurz: Pixelschubser.

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2 Antworten zu “Fehleinschätzungen und Irrtümer – Die Notwendigkeit der FSK?”

  1. Möchte wissen wer so blöd ist und sich an diesen Quatsch überhaupt hält? Nur jemand der geistig arm sein muss richtet sich nach den Altersvorgaben von dieser Zensurbehörde aber kein halbwegs intelligenter Mensch. Was vor allem Nervt ist das hier in Deutschland (zu) viele Filme ab 18 freigegeben sind oder auf dem Index stehen aber in unseren Nachbarland Frankreich ab 12 Jahren eingestuft wurden. Jetzt müssten nach deren deutscher Logik die französischen Kinder alles Psychopathen sein die jede Woche Amok laufen. Früher in der Schule als man sich Filme noch nicht so leicht illegal aus dem Internet laden konnte wie es heute glücklicher Weise der Fall ist, kamen einige Klassenkameraden öfter zu spät da sie verschlafen hatten oder saßen ganz unausgeschlafen im Unterricht weil sie am Abend zuvor noch einen Film zu ende gucken wollten der erst sehr spät gesendet wurde. Idiotischer Weise sind auch einige Filme, die spät in der Nacht laufen und in der Programmzeitung ab 18 Jahren deklariert sind wie zuletzt Rambo 4, (in Frankreich ab 12), im (deutschen) Fernsehen dennoch geschnitten gewesen und das ist selbst für unsere deutsche Scheindemokratie eine Schande. So was ist eigentlich auch eine Art von Diskriminierung.

  2. Ob ein Deutsches Jugendamt etwas unternehmen könnte, wenn Deutsche Eltern ihre 12-jährigen Kindern im Frankreich-Urlaub einen Film sehen lassen der dort ab 12, hier aber ab 18 ist…
    Starship Troopers war damals Uncut in Deutschland ab 18, in Frankreich ab 12.
    Mittlerweile hier wohl ab 16.

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