Gesellschaft und Lifestyle / Studium
Steuern sparen für Studenten
Ein Studium geht ganz schön ins Geld. Viele Studienkosten können sich Studenten aber vom Staat zurückholen. So geht’s.
Geschätzte Lesezeit: 4 Minuten
Studieren in Deutschland wird seit Jahren immer teurer. Rund 30.000 Euro bringt der Bildungsnachwuchs im Durchschnitt auf, um sich ein Bachelor-Studium zu finanzieren. Für den Master kann nochmal mit Kosten von 20.000 Euro gerechnet werden. An vielen studienbedingten Ausgaben beteiligt sich aber zum Glück der Staat. Wer schon während der Studienzeit fleißig Steuererklärungen abgibt, kann sich später viel Geld vom Fiskus zurückholen.
Wofür Studenten Geld ausgeben
Laut einer Erhebung des Deutschen Studentenwerks von 2013 brauchen Studenten im Durchschnitt etwa 794 Euro pro Monat zur Finanzierung von Ausbildung und Lebensunterhalt. Die Miete für Studentenbude oder WG-Zimmer nimmt mit rund 300 Euro dabei mit Abstand den ersten Platz unter den Kostenpositionen ein. Auf Platz zwei und drei folgen Kosten für Ernährung von 165 Euro und Ausgaben für Auto oder öffentliche Verkehrsmittel in Höhe von 82 Euro. Smartphone, Internet & Co. kosten monatlich etwa 33 Euro. Immerhin 30 Euro werden noch für Literatur oder Arbeitsmittel für das Studium zusammengekratzt. Und da die Studienzeit natürlich auch ein bisschen Spaß machen soll, schlagen noch 68 Euro für Freizeit und Unterhaltung in der Bilanz zu Buche – wobei dieser Betrag mit Blick auf die oftmals als Partyvolk verschrienen Studis fast schon lächerlich wirkt.
Per Steuererklärung Studienkosten zurückfordern
Eins vorweg: Auch, wenn ein ausgiebiges Nachtleben für so manchen Studenten elementarer Bestandteil eines Studiums sein mag, an diesen Kosten beteiligt sich der Staat bis dato leider nicht. Viele andere Ausgaben lassen sich aber problemlos steuerlich geltend machen. Natürlich gibt’s vom Staat nur dann Geld zurück, wenn auch Steuern gezahlt werden. Da viele Studenten mit ihren Nebenjobs aber nicht mehr als den Grundfreibetrag von derzeit 8.652 Euro im Jahr verdienen und damit keine Steuern zahlen, bietet das deutsche Steuerrecht mit dem sogenannten Verlustvortrag eine äußerst vorteilhafte Lösung an.
Verlustvortrag – Steuergutschrift für den Berufseinstieg
Das Modell des Verlustvortrags ist für all jene Studenten interessant, die nichts oder nur wenig verdienen, noch keine Steuern zahlen und damit auch keine direkte Erstattung ihrer Studienkosten vom Staat bekommen können. Per Verlustvortrag können alle studienbedingten Ausgaben, also Verluste, jährlich dem Finanzamt mitgeteilt werden. Das Finanzamt merkt sich die über die Jahre angehäuften Studienausgaben und sobald Studenten ins Berufsleben einsteigen, werden die Verluste automatisch als sogenannte Werbungskosten mit der zu zahlenden Lohnsteuer verrechnet. Damit lassen sich in der Regel mehrere Tausend Euro an Studienkosten wieder zurückholen.
Welche Kosten können Studenten vom Staat zurückholen?
Alle Ausgaben, die zu Studienzwecken getätigt werden, zählen zu den Werbungskosten und können damit als Verlust vorgetragen werden. Hierzu reicht es, jährlich eine Steuererklärung einzureichen, das Finanzamt stellt dann automatisch einen Verlust fest. Zu den typischen Werbungskosten zählen:
- Semesterbeiträge oder Studiengebühren
- Studienfahrten und Exkursionen
- Praktika und Auslandssemester
- Fachbücher und -zeitschriften
- Fahrtkosten zwischen Wohnung und Universität/Bibliothek
- Drucken und Binden von Abschlussarbeiten
- Laptop, Drucker & Co.
Die aufgeführten Punkte gelten eindeutig als Studienkosten und werden vom Finanzamt bei Vorlage entsprechender Belege garantiert als steuermindernd akzeptiert. Daneben gibt es für Studenten auch die Möglichkeit, einfach Pauschalen in Anspruch zu nehmen. Hierfür sind nicht einmal Belege in Form von Rechnungen etc. notwendig.
Welche Pauschalen sollten Studenten nutzen?
Selbst wenn in einem bestimmten Jahr für die eine oder andere Position überhaupt keine Ausgaben angefallen sind, können Studenten den entsprechenden Pauschalbetrag vom Finanzamt einfordern – eine Prüfung findet grundsätzlich nicht statt. Die wichtigsten Pauschalen sind:
- Pauschale für Fachliteratur: 80 Euro pro Jahr
- Arbeitsmittelpauschale: 110 Euro im Jahr für Ordner, Kugelschreiber & Co.
- Telefon-/Internetpauschale: 240 Euro im Jahr
- Bewerbungskostenpauschale: 8,50 Euro/Bewerbungsmappe, 2,50 Euro/Online-Bewerbung
- Fahrtkostenpauschale: 30 Cent pro Kilometer einfacher Fahrt zu Uni, Bib oder Nebenjob
- Verpflegungspauschale: 24 Euro für jeden Tag Praktikum oder Studienfahrt
- Umzugspauschale: 730 Euro für den Umzug in die Universitätsstadt
Steuererklärung speziell für Studenten
Natürlich gibt es viele Möglichkeiten, eine Steuererklärung zu erstellen: Ganz klassisch in Papierform, mit Steuer-CD-ROMs, mit Hilfe eines Steuerberaters oder über diverse Online-Anbieter. Das Problem bei den genannten Alternativen ist jedoch meist, dass sie entweder viel Kosten (Steuerberater) oder eher auf die Bedürfnisse von Arbeitnehmern ausgerichtet sind. Für Studenten gestaltet es sich damit oft schwierig und zeitaufwändig, ihre Steuererklärung zu erstellen.
Eine speziell für Studenten und Absolventen entwickelte Steuersoftware bietet dagegen die Plattform www.studentensteuererklärung.de. Über ein Online-Tool können Studenten anhand eines Steuer-Interviews schnell alle relevanten Kosten angeben. Statt unverständlicher Steuer-Formulare arbeiten die Nutzer dabei einfache Fragen ab und bekommen im Ergebnis eine Steuererklärung, die direkt online und per Post ans Finanzamt gesendet werden kann. Viele Hilfen und Tipps im Tool garantieren dabei, dass keine Ausgaben vergessen werden und eine maximale Rückerstattung der Studienkosten erzielt werden kann.
Übrigens: Die Steuererklärung für Studenten ist bis zu sieben Jahre rückwirkend möglich. Wer bisher noch keine Steuererklärungen für seine Studienzeit abgegeben hat, kann dies also noch problemlos tun.
Dieser Artikel ist ein Gastbeitrag von studentensteuererklärung.de
Hier geht es zum Studienkostenrechner, mit dem ihr prüfen könnt, wie hoch die Rückerstattung bei Abgabe einer Steuererklärung sein könnte.
Unterstützen
Wenn dir der Beitrag gefallen hat, würden wir uns über eine kleine Spende freuen.
Noch mehr Stories? Folge seitenwaelzer:
Im Wandel (Teil 2): Wie die Literatur Frauenbilder widerspiegelt
Im Wandel (Teil 1): Frauenbilder der westlichen Welt
Bookstock-Festival für alle Buchliebhaberinnen und -liebhaber
Neu in Münster? – Die Hotspots, die man kennen sollte
Tags: ArbeitenAusgabenDienstEinnahmengeldJobLiteraturlohnt sichRechnerStaatSteuererklärungSteuernstudentStudentenStudentensteuererklärungStudiumUni
Vermutlich kann für Studenten der Gang zum Steuerberater gerade als Berufseinsteiger sinnvoll sein. Wenn etwas nicht stimmen sollte kann sich der Profi dann auch gleich um den Einspruch kümmern. Gerade als Anfänger tut man sich mit dem Gesetzeswerk nicht gerade leicht.
Gut zu wissen, dass auch das Auslandssemester abgesetzt werden kann. Ich überlege nun ernsthaft mit Ihren Tipps meine erste Steuererklärung abzugeben. Vielleicht muss ich aber auch noch einen Steuerberater finden.
Ich finde es super, dass der Staat einige Kosten von Studenten übernehmen kann. Ich sammle die Belege in Form von Rechnungen, damit ich sie danach beim Finanzamt zeigen kann. Danke für die Liste der Pauschalen!
Gut zu wissen, dass man eine Umzugspauschale von 730 Euro für den Umzug in die Universitätsstadt kriegen kann. Das ist schon viel Geld, besonders für Studenten. Im Endeffekt sollte sich gut auf die Steuererklärung vorbereiten.